Jahre hinweg zu erweiterten Sicherheitsmaßnahmen geführt. So wurde zum Beispiel eine Alarmanlage installiert, die eine Schenkung durch eine Aachener Sicherheitsfirma war. Das Außengelände überwachen Videokameras. »Da es sich immer wieder um eher kleinere Schäden gehandelt hat, konnten wir diese immer in Eigenleistung beheben.« Dennoch sorgen der- artige Vorfälle für Ärger und auch finanziellen Aufwand, min- destens für die Materialbeschaffung. Einsatzmittel sind in den meisten Fällen selbst beschafft und finanziert Wer in den vergangenen Monaten aufmerksam die Medien ver- folgt hat, hat mitbekommen, dass auch die DLRG inzwischen Einsatzmittel in Form von Mehrzweckfahrzeugen und Anhän- gern für die Strömungsrettung vom Land NRW gestellt bekom- men hat. Das Land hatte sie den im landesweiten Katastrophen- schutz organisierten Gliederungen für die jeweiligen Trupps der Wasserrettungszüge ausgeliefert. »Wir sind sehr froh darüber, dass die Landespolitik den Bedarf erkannt und erste Maßnah- men ergriffen hat«, sagt der Leiter Einsatz im Landesverband Nordrhein, Dr. Andreas Wagener. »Zudem stehen wir gemein- sam mit dem LV Westfalen und dem Deutschen Roten Kreuz in engem Austausch mit dem Innenministerium, um hier weitere Verbesserungen für den Wasserrettungsdienst und Katastro- phenschutz in unserem Bundesland zu erreichen.« Abgesehen von dieser wichtigen Förderung durch das Land finanzieren die Gliederungen die meisten Einsatzmittel, ange- fangen bei der Schwimmkleidung bis hin zu Booten und Fahr- zeugen, selbst. Dabei sind sie neben den Mitgliedsbeiträgen vor allem auf Spenden angewiesen. Damit werden dann auch der Unterhalt für Gebäude wie Rettungsstationen, Hallen oder Ga- ragen und in einigen Fällen Beiträge für die Nutzung von Schwimmhallen bezahlt. Beschädigung von Material oder Dieb- stahl ist daher für jede einzelne betroffene DLRG Gliederung ein besonders harter Einschnitt. Als gemeinnützige Organisa- tionen dürfen und können sie keine großen Summen in der Hinterhand halten. Leider müssen daher verstärkt auch Mittel in Sicherheitsmaßnahmen gesteckt werden, die aber Täterinnen und Täter kaum noch abschrecken. »Wir können daher nur ganz allgemein an die Bevölkerung appellieren, die ehrenamtliche Arbeit unserer Mitglieder wertzuschätzen und unsere Rettungs- mittel in Frieden zu lassen«, ruft Landesverbands-Präsident Stefan Albrecht zur Vernunft auf. »Und alle, die im Umfeld unse- rer Einsatzstellen und Gebäude Auffälliges bemerken, bitten wir, nicht wegzusehen. Selbst wenn die Beschädigung oder der Diebstahl nicht direkt verhindert werden kann, so hilft doch jede Beobachtung und vor allem der Anruf bei der Polizei möglicher- weise dabei, das Delikt aufzuklären.« Bootskasko-Versicherung abschließen Die DLRG bietet in Kooperation mit der BarmeniaGothaer AG über die Bundesgeschäftsstelle eine spezielle Bootskasko-Ver- sicherung, die Schäden durch Diebstahl mit absichert. Versi- chert werden können Boote, Außenbordmotoren, fest verbaute und bewegliche Ausrüstung sowie Standtrailer oder Slipwagen. Dafür stehen im Wesentlichen zwei unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Die Standard-Deckung ist zu einem relativ güns- tigen Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent des Versicherungs- IV nordrhein Maximilian Schenzer zeigt die abgeschnittenen Versorgungsleitungen am Dinsla- kener Rettungsboot. © Fabian Friese wertes abschließbar, deckt dafür im Totalschadenfall den aktu- ellen Zeitwert ab. Mit der Top-Deckung wird die festgelegte Versicherungssumme vollständig abgedeckt. Der Beitragssatz liegt mit 1,4 Prozent der Versicherungssumme etwas höher. Abgedeckt sind in beiden Fällen Schäden durch Sinken/Kentern, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm ab Windstärke 8, Vandalis- mus und Diebstähle. Dabei sind auch Transporte und Winter- lager mit eingeschlossen. Zu beachten ist allerdings eine Selbst- beteiligung im Schadenfall in Höhe von zehn Prozent der Scha- densumme. Prinzipiell lässt sich auch ein Teilkasko-Schutz abschließen, der einen eingeschränkten Schutz bei Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl während der Lagerung in Gebäuden bietet. Beratung in der Bundesgeschäftsstelle Welcher Versicherungsschutz der beste für eine Gliederung beziehungsweise ein spezielles Boot ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. In einigen Fällen ist eine individuelle Be- trachtung notwendig, bei der Katja Gümmer und Florian Nötzel- Albertus aus der Bundesgeschäftsstelle gerne weiterhelfen. Bei besonders teuren Objekten zum Beispiel lässt sich oft noch ein Weg außerhalb der oben geschilderten Standard-Versicherun- gen finden. Für die meisten in den Gliederungen genutzten Bootstypen sind die beiden Optionen aber eine sehr gute Basis. Unabhängig von der Art der Versicherung sollten Boote und Material natürlich so gut wie möglich gesichert werden. Bei Außenbordmotoren bedeutet das eine Sicherung zum Beispiel durch Stahlketten, feste Verschraubung oder Verschweißung. Mit einem nachgewiesenen zusätzlichen GPS-Ortungssystem würde die Selbstbeteiligung entfallen. Kommt es zum Schaden, so ist dieser umgehend an die Bundes- geschäftsstelle zu melden. Das Formular dafür steht Mitgliedern – ebenso wie die ausführlichen Informationen zur Versicherung – im Internet Service Center (dlrg.net) zur Verfügung. Bei Dieb- stählen und Einbrüchen ist zudem immer sofort die Polizei ein- zuschalten. Die Gliederung sollte gegenüber der Versicherung Ursache und Höhe des Schadens nachvollziehbar dokumentie- ren und gegebenenfalls eine Begutachtung ermöglichen. stemu <